Und täglich grüßt die Steuervermeidung – Neue Zahlen zu Veolia, US-Konzernen und EU-Untersuchung zu Großbritannien

Für eine andauernde aggressive Steuervermeidung von multinationalen Konzernen gibt es diese Woche neue Hinweise und Belege, und auch wie diese weiter von der Politik geduldet oder gar gefördert wird:

  • Der französische Wasser- und Abfallkonzern Veolia (in Deutschland besonders bekannt für seinen unrühmlichen Anteil an der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999-2013) hat nach einer Studie im Auftrag der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament in den letzten fünf Jahren schätzungsweise 572 Millionen Euro beziehungsweise seit 2001 sogar 2,7 Milliarden Euro an Steuern vermieden. Hinter diesen Zahlen steht die Verlustverrechnung im Rahmen steuerlicher Gruppenveranlagung, durch die Veolia auch noch die nächsten zehn Jahre steuerliche Vorteile haben wird. Begünstigt wird das Modell anscheinend durch das Steuerabkommen zwischen Frankreich und den USA, wobei letztere aus Sicht Frankreichs als Steueroase fungieren. Am Ende zahlt Veolia in Frankreich Steuern von 10 bis 12 Prozentpunkten unterhalb des nominalen Steuersatzes. Verlustverrechnung ist zwar im nationalen Rahmen oft ein legales Mittel im Steuerrecht (in Deutschland als “steuerliche Organschaft”, die aber nicht grenzüberschreitend wirkt) und auch legal im Rahmen von EU-Recht, ebenso gibt es in allen EU-Staaten nationale Verlustvorträge und teils sogar -rückträge (siehe Übersicht hier auf S. 23ff.); dennoch werfen die Ausmaße in diesem Fall Fragen auf nach der Rechtmäßigkeit internationaler Verlustverrechnung und der Vorteile für internationale Konzerne gegenüber ihren kleineren Mitbewerbern. Sven Giegold (MEP, Grüne/EFA) stellt dazu fest: “Das Wachstum des Veolia Konzerns gründet auf aggressiven Steuerpraktiken”. Brisant ist dies auch, da beim aktuellen Vorschlag für eine umfassende EU-Steuerharmonisierung der EU-Kommission (Gemeinsame Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage, GKB) eine Verlustverrechnung sogar vor einer später vorgesehenen Konsolidierung der Gewinne auf EU-Ebene (GKKB) vorgesehen sind, was besonders schädlich wäre für die Steuereinnahmen.
  • US-Unternehmen haben weiterhin eine immense Anzahl an Tochterfirmen in Niedrigsteuerländern, wie eine Studie des US PIRG Education Fund und des Institute on Taxation and Economic Policy zeigt. Mindestens 366 der 500 größten US-Konzerne (73 %) haben 9.755 solcher Tochterfirmen, wobei alleine die 30 reichsten Konzerne 2.213 davon halten. Die meisten davon befinden sich in den Niederlanden, gefolgt von Singapur, Hongkong, Luxemburg und der Schweiz. Für die Bermudas und die Kaimaninseln weisen die Multis Gewinne jeweils in Höhe des 18- bzw. 13-fachen der jährlichen Wirtschaftsleistung aus. Insgesamt belaufen sich die “Offshore-Gewinne” auf 2,6 Billiarden US-Dollar, davon wiederum 1,8 Billiarden US-Dollar alleine bei 30 Firmen. Bei Google sind in einer einzigen irländischen Tochterfirma rund 61 Milliarden US-Dollar geparkt, bei Apple in drei irischen Firmen 246 Milliarden. Zum Vergleich: das irische Bruttoinlandsprodukt betrug 2016 mit 294 Milliarden US-Dollar kaum mehr. Auch wenn dies auf US-Seite bisher von allen Regierungen geduldet wird, zeigt es die absurden Zustände im internationalen Steuerrecht auf. Zudem ist zu erwarten, dass die Trump-Regierung bald den US-Konzernen eine steuerlich günstige Rückführung der angesammelten Gewinne ermöglichen wird (was allerdings nicht das erste Mal wäre).
  •  Die EU-Kommission untersucht das britische Steuerrecht mithilfe des scharfen Mittels “Beihilferecht” (Anfang des Jahres erhielt auf derselben Basis Irland eine 13-Milliarden-Euro-Strafe wegen unzulässiger Steuervorteile für Apple). Es geht dabei um eine Steuerregel, die eigentlich zur Abwehr von Steuervermeidung gedacht ist, indem Einkommen von Briefkastenfirmen der Mutterfirma zugerechnet und besteuert werden (“Controlled Foreign Company” Regeln, im deutschen Recht “Hinzurechnungsbesteuerung”). Großbritannien gewährt von dieser Regel eine Ausnahme für bestimme Finanzierungstransaktionen (Zinszahlungen aus Darlehen) von multinationalen Firmen, die in Großbritannien tätig sind (“Group Financing Exemption”). Damit kann der multinationale Konzern über Darlehen aus Niedrigsteuerländern – wo die Zinseinnahmen kaum oder gar nicht besteuert werden – sehr viel Steuern sparen. Oxfam spricht deshalb von einer Bevorzugung multinationaler Konzerne durch das britische Recht. Diese Hinzurechnungsregeln waren im Übrigen auch Gegenstand der internationalen G20/OECD-Arbeit, allerdings
    ohne verbindliche Regeln und mit eher schwachen Empfehlungen.

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